In der Bauvermessung werden die Festlegungen in der Baugenehmigung und der Planzeichnungen in die Örtlichkeit übertragen. Alle für die Bauausführung notwendigen Achs- oder Trassenpunkte werden (ggfs. auch mit Höhen) abgesteckt und in Absprache mit dem Bauausführenden signalisiert.
Zur Bauvermessung gehört neben der Kontrolle und Überwachung des Baufortschritts mit entsprechender Dokumentation auch die Erdmassenermittlung für Bauabrechnungen.